Welcher Energieausweis ist der richtige?
Welcher Energieausweis ist der richtige?

Für Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahmen gelten dabei für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

Für Neubauten ist ebenfalls der Bedarfsausweis Pflicht.

Für bestehende Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden.