Preisblatt Gewerbe im Netzgebiet Heidenheim
Preisblatt Gewerbe im Netzgebiet Heidenheim

Treuebasistarif Gewerbe im Netzgebiet Heidenheim

gültig ab 01.01.2012


  netto brutto
Verbrauchspreis Cent/kWh 23,93 28,48
Grundpreis Euro/Jahr 76,80 91,39
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)
Mit Schwachlastregelung
Verbrauchspreise
- außerhalb der Schwachlastzeit Ct/kWh 23,93 28,48
- innerhalb der Schwachlastzeit Ct/kWh 19,43 23,12
Grundpreis Euro/Jahr 100,80 119,95
(inkl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler)
Höchstpreis Ct/kWh 38,76 46,12

Treuebonus 10%* bei einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten


  netto brutto
Verbrauchspreis Cent/kWh 21,89 26,05
Grundpreis Euro/Jahr 69,12 82,25
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)

Mit Schwachlastregelung

Verbrauchspreise
- außerhalb der Schwachlastzeit Ct/kWh 21,89 26,05
- innerhalb der Schwachlastzeit Ct/kWh 17,84 21,23
Grundpreis Euro/Jahr 90,72 107,96
(inkl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler)
Höchstpreis Ct/kWh 35,24 41,94

Treuebonus 15%* bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten


  netto brutto
Verbrauchspreis Cent/kWh 20,87 24,84
Grundpreis Euro/Jahr 65,28 77,68
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)

Mit Schwachlastregelung

Verbrauchspreise
- außerhalb der Schwachlastzeit Ct/kWh 20,87 24,84
- innerhalb der Schwachlastzeit Ct/kWh 17,05 20,29
Grundpreis Euro/Jahr 85,68 101,96
(inkl. Verrechnungspreis Zweitarifzähler)
Höchstpreis Ct/kWh

33,48

39,84

* Die Preisangaben sind abhängig vom "Preisblatt HellensteinStrom" der Stadtwerke Heidenheim AG und beinhaltet den für Lieferung von Erneuerbarer Energie und Kraft-Wärme-Kopplung erforderlichen Preisaufschlag in Höhe von netto 1,50 Cent/kWh.

Die Brutto-Preisangaben beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) und sind gerundet. In den Nettopreisen it die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh) sowie die Belastung aus EEG und KWK enthalten.

Im Entgelt ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" vom 09. Januar 1992 enthalten.In den Nettopreisen ist eine Belastung aus EEG und aus KWKG enthalten.

Die seit dem 1. April 1999 eingeführte Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Cent/kWh (zzgl. Ust) wird gemäß dem Stromsteuergesetz vom 3. März 1999 erhoben. Der steuerermäßigte Bezug von elektrischer Energie für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft wurde gemäß Â§9b Stromsteuergesetz ab dem 01.01.2011 in eine nachträgliche Steuerentlastung umgewandelt. In Folge dessen wird allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft durch den Energieversorger der volle Stromsteuersatz berechnet. Die Steuervergütung ist durch den Kunden eigenständig beim Hauptzollamt für eine nachträgliche Entlastung zu beantragen.