Preisblatt Gewerbe im Netzgebiet Mitnetz Strom (ehem. Evnia Verteilnetz GmbH)
Preisblatt Gewerbe im Netzgebiet Mitnetz Strom (ehem. Evnia Verteilnetz GmbH)

Treuebasistarif Gewerbe im Netzgebiet Envia Verteilnetz GmbH

gültig ab 01.01.2012


  netto brutto
Verbrauchspreis Cent/kWh 23,85 28,38
Grundpreis Euro/Jahr 76,80 91,39
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)

Treuebonus 10%* bei einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten


  netto brutto
Verbrauchspreis
unter 100.000 Einwohner
Cent/kWh 21,67 25,79
Verbrauchspreis
über 100.000 Einwohner**
Cent/kWh 22,07 26,26
Verbrauchspreis
über 500.000 Einwohner***
Cent/kWh 22,47 26,74
       
Grundpreis Euro/Jahr 69,12 82,25
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)

Treuebonus 15%* bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten


  netto brutto
Verbrauchspreis
unter 100.000 Einwohner
Cent/kWh 20,58 24,49
Verbrauchspreis
über 100.000 Einwohner**
Cent/kWh 20,98 24,97
Verbrauchspreis
über 500.000 Einwohner***
Cent/kWh 21,38 25,44
       
Grundpreis Euro/Jahr 65,28 77,68
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)
* Bonus auf den Treuebasistarif
** In Gemeinden über 100.000 Einwohner erhöht sich der netto Strompreis um netto 0,40 Cent/kWh
*** In Gemeinden über 500.000 Einwohner erhöht sich der netto Strompreis um netto 0,80 Cent/kWh

Die Brutto-Preisangaben beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) und sind gerundet.

In den Nettopreisen ist die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh) sowie die Belastung aus EEG und KWK enthalten.

Im Entgelt ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" vom 09. Januar 1992 enthalten.In den Nettopreisen ist eine Belastung aus EEG und aus KWKG enthalten.

Die seit dem 1. April 1999 eingeführte Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Cent/kWh (zzgl. Ust) wird gemäß dem Stromsteuergesetz vom 3. März 1999 erhoben. Der steuerermäßigte Bezug von elektrischer Energie für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft wurde gemäß §9b Stromsteuergesetz ab dem 01.01.2011 in eine nachträgliche Steuerentlastung umgewandelt. In Folge dessen wird allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft durch den Energieversorger der volle Stromsteuersatz berechnet. Die Steuervergütung ist durch den Kunden eigenständig beim Hauptzollamt für eine nachträgliche Entlastung zu beantragen.