Preisblatt Haushalt im Netzgebiet E.ON Edis AG
Preisblatt Haushalt im Netzgebiet E.ON Edis AG

Treuebasistarif Haushalt im Netzgebiet E.ON Edis AG

gültig ab 01.01.2012


  netto brutto
Verbrauchspreis Cent/kWh 23,15 27,55
Grundpreis Euro/Jahr 76,80 91,39
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)

Treuebonus 10%* bei einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten


  netto brutto
Verbrauchspreis
unter 100.000 Einwohner
Cent/kWh 21,04 25,04
Verbrauchspreis
über 100.000 Einwohner**
Cent/kWh 21,44 25,51
Verbrauchspreis
über 500.000 Einwohner***
Cent/kWh 21,84 25,99
       
Grundpreis Euro/Jahr 69,12 82,25
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)

Treuebonus 15%* bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten


  netto brutto
Verbrauchspreis
unter 100.000 Einwohner
Cent/kWh 19,99 23,79
Verbrauchspreis
über 100.000 Einwohner**
Cent/kWh 20,39 24,26
Verbrauchspreis
über 500.000 Einwohner***
Cent/kWh 20,79 24,74
       
Grundpreis Euro/Jahr 65,28 77,68
(inkl. Verrechnungspreis Eintarifzähler)
* Bonus auf den Treuebasistarif
** In Gemeinden über 100.000 Einwohner erhöht sich der netto Strompreis um netto 0,40 Cent/kWh
*** In Gemeinden über 500.000 Einwohner erhöht sich der netto Strompreis um netto 0,80 Cent/kWh

Die Brutto-Preisangaben beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) und sind gerundet.

In den Nettopreisen ist die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh) sowie die Belastung aus EEG und KWK enthalten.

Im Entgelt ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" vom 09. Januar 1992 enthalten.In den Nettopreisen ist eine Belastung aus EEG und aus KWKG enthalten.

Die seit dem 1. April 1999 eingeführte Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Cent/kWh (zzgl. Ust) wird gemäß dem Stromsteuergesetz vom 3. März 1999 erhoben. Der steuerermäßigte Bezug von elektrischer Energie für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft wurde gemäß §9b Stromsteuergesetz ab dem 01.01.2011 in eine nachträgliche Steuerentlastung umgewandelt. In Folge dessen wird allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft durch den Energieversorger der volle Stromsteuersatz berechnet. Die Steuervergütung ist durch den Kunden eigenständig beim Hauptzollamt für eine nachträgliche Entlastung zu beantragen.